Warum professionelles Rechnungswesen für Sie wichtig ist?
Sie schreiben Ihre Rechnung und dann warten Sie auf Ihr Geld.
Passt alles, zahlt Ihr Kunde pünktlich – gut für Sie!
Nur was passiert, wenn Ihr Kunde sich Zeit mit der Bezahlung lässt?
• Brauchen Sie den Rechnungsbetrag, um eigene Rechnungen zu bezahlen?
• Ärgern Sie sich über die Zahlungsmoral Ihres Kunden?
• Zeigt Ihnen Ihre Hausbank die „rote Karte“ und lässt Lastschriftseinzüge zurückgehen?
Ärger über Ärger – nur weil Ihr Kunde nicht pünktlich zahlt.
Und die Folge:
• Ihr Kerngeschäft leidet, weil Sie sich mit Ihrem Rechnungswesen beschäftigen müssen.
• Ihre Gesundheit leidet, weil Sie sich ärgern.
Was müssen Sie genau tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Richtig: Mahnung schreiben, Termin setzen und überwachen.
Oder rufen Sie lieber Ihren Kunden an und fragen, wo das Geld bleibt?
So oder so, eine unangenehme Aufgabe nur weil Ihr Kunde nicht gezahlt hat!
Ach ja, da ist ja noch der § 133 (1) Insolvenzordnung. Was darin steht?
§ 133
Vorsätzliche Benachteiligung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
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Die Frage, die sich stellt. Sie schreiben eine Mahnung, Ihr Kunde zahlt und wird danach Insolvent. Trifft der oben genannte Paragraf bei Ihnen zu oder nicht?
Besser ist, sich zu fragen: Wie kann ich mich davor schützen?
Ein Weg ist, vor der Auftragsannahme die Bonität des Kunden zu prüfen. Auch wenn Sie dann mahnen müssen, haben Sie den Nachweis, dass Ihr Kunde bei Auftragsannahme zahlungsfähig war.
Nun werden Sie mit Recht sagen: Das kostet ja wieder Geld und Zeit. Stimmt!
Mit einen professionellen Rechnungsmanagement können Sie diese Aufgabe lösen:
schnell, einfach und punktgenau.
Die Deutsche Verrechnungsstelle bietet dieses professionelle Rechnungsmanagement mit einem gänzlich neuen Leistungspaket, dessen Kern aus zwei Produkten besteht:
„DV Abrechnung“ und „DV Facoring“
Ihre Vorteile:
• DV Abrechnung: Bonitätsprüfung der Kunden, Erstellung, Versand und Überwachung der Rechnungen, sowie des Mahnwesens.
• DV Factoring: erstmals auch für Kleinunternehmen bis zu einem Jahresumsatz bis 2,5 Mio. Euro ohne bürokratischen Aufwand möglich, 48 Stunden-Service für 100 % Auszahlung aus den laufenden Forderungen.
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Romana Fischer
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